Neue Meldepflicht für elektronisch erbrachte Dienstleistungen

Ein Newsletter von Ebay hat mich gerade über die zum 01.01.2015 in Kraft tretende Änderung der EU-Gesetzgebung zur Umsatzsteuer auf elektronisch erbrachte Dienstleistungen informiert.

Ich biete ja mit meiner Internetwerbung Firma (perfect-seo.de) elektronische Dienstleistungen an.

Für die steuerliche Abwicklung wird es nun ab Januar 2015 ein neues Meldeverfahren geben.
Infos dazu unter anderem auch auf www.lexware.de

Für mich wird wohl das MOSS-Verfahren in Frage kommen.
Was die Bearbeitung des Moss Verfahrens aber wieder kosten wird werde ich wohl bei meinem Steuerberater in Erfahrung bringen müssen.

Bis dato hat man für EU Geschäfte die zusammenfassende Meldung gehabt.
Die hat mich immer 10 € Gebühren gekostet.
Ob die Zusammenfassende Meldung zusätzlich kommt oder bei nur elektronisch erbrachte Dienstleistungen dass MOSS-Verfahren ausreicht muss ich wohl auch noch in Erfahrung bringen.

Mein vorzeitiges Fazit ist das, dass es immer schwerer und teurer wird für kleine elektronische Dienstleister wie mich mit EU Kunden Handel zu treiben.
Ich habe allein schon wegen der Kosten der Zusammenfassenden Meldung bei meinen wenigen Kunden in Österreich, Malta oder UK andere Preise kalkulieren müssen.

Wenn man halt nur einmal im Monat einen kleinvolumigen Auftrag aus einem EU Land bekommt dann kann man den gleich absagen.

Mal schauen wann die Info dazu von meinem Steuerberater kommt.

Grüße
Lothar

Eure Kommentare zur Änderung der EU-Gesetzgebung zur Umsatzsteuer auf elektronisch erbrachte Dienstleistungen

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