9 K 343/14 Internet Handelsplattform muss dem Finanzamt Auskunft geben

Als Halbwissen verteilender Hobby Jurist stöbere ich gerne mal durch die Rechtsforen. 🙂
In dieser Funktion stieß ich heute auf der Webseite des niedersächsischen Finanzgerichtes auf folgende Entscheidung.

Es geht um die Entscheidung 9 K 343/14 in dem das Niedersächsische Finanzgericht festgelegt hat, dass eine in Deutschland tätige Internethandelsplattform mit Sitz in Luxemburg dem niedersächsischem Finanzamt eine Aufstellung aller Händler geben muss die mehr als 17500 Euro Umsatz im Jahr machen.

Es können nun folgende Informationen vom Finanzamt erfragt werden:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum (soweit vorhanden) und Anschrift.
  • Weitere Teilnehmernamen (Pseudonyme)
  • Bankverbindung und ggfs Kreditkartennummer

Dann kann eine Einzelaufstellung der Verkäufe der jeweiligen Nutzer mit mindestens folgenden Angaben verlangt werden:

  • Mitgliedsname
  • Datum des Verkaufs- bzw. Auktionsende
  • Artikelbezeichnung
  • Verkaufspreis bzw. Höchstgebot
  • Artikelnummer
  • Anzahl der verkauften Artikel pro Angebot

So weit ich recherchiert habe ist diese Entscheidung der zweite Rechtsgang nach der Entscheidung des Bundesfinanzhof vom 16.5.2013, II R 15/12 in dem die Revision zugelassen wurde und der Fall neu vom NFG verhandelt werden müsste.

Quelle: juris.bundesfinanzhof.de

Also liebe Hobbyhändler und Semigewerbliche die mehr als 17500 Euro Umsatz machen im Jahr.
Jetzt könnte es heiß werden, dass Pflaster unter den Füßen.

Denn nach der nun rechtskräftigen Entscheidung für die auch keine Revision mehr zulässig war, werden wohl auch die Finanzämter der anderen Bundesländer bei den Internet Handelsplattformen um Auskunft beten.
In der Entscheidung geht es erstmal um Auskünfte für die Jahre 2007 bis 2009.
Aber das könnte jetzt auch zu einer dauerhaften Kontrolle für die kommenden Jahre werden an denen sich alle Finanzämter sicherlich gerne beteiligen.

Über Kommentare zur Entscheidung und Verbesserungen für den Fall das ich was falsch recherchiert habe steht euch die Kommentarfunktion zur Verfügung.

Beste Grüße
Lothar

4 Kommentare

  1. Aber lohnt sich der Aufwand. Aktuell ist das eher ein Kampf gegen Windmühlen.

    Gute Frage. Ist wohl wirklich ein Kampf gegen Windmühlen. Weil wenn ich von solchen privat gewerblichen Händlern schreibe, dann sind das Zufallsfunde. Wenn man gezielt danach suchen würde, dann käme man vermutlich nicht mehr zu seinem Kerngeschäft.

    Wenn das aber erstmal geklärt ist und der Fiskus noch mehr Zeit hat und mehr Geld braucht dann wird es wohl auch den anderen an den Kragen gehen

    Mir soll es recht sein.

  2. Die Höhe hat wohl was mit der Kleingewerbe-Regel zu tun. Oder?

    Es geht dem Fiskus da wohl in erster Linie um die Umsatzsteuer die ab 17500 zu entrichten ist.
    Die Kleinunternehmer lässt man in der Regel ja zufrieden.

    Wenn das aber erstmal geklärt ist und der Fiskus noch mehr Zeit hat und mehr Geld braucht dann wird es wohl auch den anderen an den Kragen gehen die mit ihren Umsätzen unter 17500 Euro zumindest Einkommenssteuer hinterziehen und eventuell auch Sozialbetrug praktizieren wenn sie noch Transferleistungen beziehen.

    Dein hundi-2003 ist auch son Fall.Das hat ja nichts mehr mit Privatverkauf zu tun. Wenn ich gewerblicher Riemenhändler wäre würde ich dem eine Abmahnung zukommen lassen.
    Aber lohnt sich der Aufwand. Aktuell ist das eher ein Kampf gegen Windmühlen.

    Grüße
    Lothar

  3. Mal ein Rechenbeispiel. Ich kaufe ein E-Gerät für 10 Euro und verkaufe es für 30 Euro. Ich rechne mal mit 20 % Einkommensteuer. Solche Kosten wie Gewerbesteuer und IHK und blablabla habe ich jetzt natürlich nicht einkalkuliert.

    Privatgewinn: 17,00 Euro
    Gewerbegewinn: 12,25 Euro

    Und der Private leistet noch nicht mal Widerruf und Gewährleistung, was auch noch mal Kosten verursachen kann.

  4. Ich kenne da so eine Internetbude, auf die das zutreffen könnte. Die Höhe hat wohl was mit der Kleingewerbe-Regel zu tun. Oder? Ich finde die Höhe viel zu hoch. Das sind 1458 Euro im Monat. Wenn du da gebrauchten Kram für 500 Euro kaufst hast du bei 10 % Privatverkäuferprovision immer noch einen ganz schön fetten einkommensteuerfreien Gewinn.

    Ich finde auch solche Mini-Verkäufer wie http://www.ebay.de/usr/hundi-2003 mit seinen Riemen aus vermutlicher Küchenwerkstatt-Produktion sollten da eine vor den Bug bekommen.

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert