Hartz 4 Urteil Geldgeschenke

Geldgeschenke an Hartz 4 Empfänger bitte gleich an die Arbeitsagentur überweisen. So könnte man das Hartz 4 Urteil welches gestern das Bundessozialgericht gefällt hat interpretieren.

 

Eine Familie hatte Geld von der Oma geschenkt bekommen. Das Geld wurde aufs Konto der Familie überwiesen als die Arbeitsagentur davon Wind bekommen hat (wahrscheinlich mussten Kontoauszüge vorgelegt werden) wertete dieses das Geldgeschenk als anzurechnendes Einkommen.

 

Das Bundessozialgericht stimmte zwar für die Familie aber nur auf Grund eines Formfehlers.

Grundsätzlich sind Geldgeschenke auch weiterhin  anzurechnendes Einkommen.

 

Irgendwie wieder typisch Deutschland. Wenn die Oma das Geld bar verschenkt dann gibt es keine Probleme weil es ja keine Mitbekommt  aber wenn es offiziell wird dann gibt es Stress

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