Höhe der Vertragsstrafe fürs Bilder klauen

Hier mal ein Beitrag für die arg gebeutelten Ebay Händler die sich immer wieder mit Bilderdieben rumplagen müssen 🙂
http://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/8289-abmahnung-urheberrecht-vertragsstrafe-bilderklau.html

Na gut, trifft wahrscheinlich auf die wenigsten zu. Wer ist schon so resistent und klaut Bilder und macht trotz Abmahnung weiter.
Kann auch nur so ein armer Wohnstuben Ebayer gewesen sein der sich keine Kamera leisten kann um seine eigenen Bilder zu machen.

Ich würde den gern mal interviewen was er sich dabei dachte so eine Abmahnung zu ignorieren bzw. überhaupt Bilder von andern klauen zu müssen.

Wie dem auch sein. Die Höhe der Vertragsstrafe für das Bilder klauen ist wohl von Fall zu Fall unterschiedlich.
In dem oben verlinkten Fall wurden die vom Kläger angesetzten 5100 € Vertragsstrafe für das wiederholte Bilder klauen, vom Gericht als doch sehr unverhältnismäßig angesehen und auf 1500 € herabgesetzt.

Grüße
Lothar

Ein Kommentar

  1. Kann auch nur so ein armer Wohnstuben Ebayer gewesen sein der sich keine Kamera leisten kann um seine eigenen Bilder zu machen.

    Gut Möglich. Ich hatte mal so einen armen Wicht, der sich trotz seiner Super Premium Preise keine Kamera leisten konnte und sich ein Foto einer Video 8 Recorder Fernbedienung bei mir klauen musste.

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