Gerade ist ein Urteil zum Handel mit E-Zigaretten über den Ticker gegangen.
Über Google News habe ich eine entsprechende Meldung in der Online Ausgabe Westfalen-Blatt gelesen.
Das Landgericht Frankfurt hat demzufolge einen Händler zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er mit dem Verkauf von Nikotinhaltigen Liquids gegen das Tabakgesetz verstoßen haben soll.
Nikotinhaltige Liquids sind Tabakerzeugnisse und der Handel wäre nicht erlaubt.
Quelle: Westfalen-Blatt
Da der Artikel auch nicht weiter darauf eingeht bleibt abzuwarten ob noch mehr Hintergrundinfo zu diesem Thema gibt und ob dann das Urteil auch auf andere Händler übertragbar wäre.
Grüße
Lothar
Eure Kommentare zum Urteil zum Handel mit E-Zigaretten
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