Elektrische Zigarettenstopfmaschine – rechtlich Wissenswertes

Auf der Recherche für einen Artikel über E-Zigaretten bin ich auch auf den Begriff „elektrische Zigarettenstopfmaschine“ gekommen.
Da nach dem Begriff Elektrische Zigarettenstopfmaschine lt. Google auch nicht so selten gesucht wird dachte ich mir „da schau mal was es da für Maschinen zu kaufen gibt“

Doch was ich dann lesen sollte lässt mich wieder an der Ernsthaftigkeit des deutschen Staates zweifeln.
Der Verkauf von elektrischen Zigarettenstopfmaschinen an Privatperson ist nämlich in Deutschland schon seit 2006 verboten.

Das ist in der Änderung des Tabaksteuergesetzes vom 9. Dezember 2006

In Absatz1 Nr.3 Satz2 steht:

Geräte, die keine einfachen Geräte im Sinn
des Absatzes 1 Nr. 3 sind, dürfen Privatpersonen
nicht zum Kauf angeboten oder zur Herstellung
von Zigaretten aus versteuertem oder steuer-
freiem Rauchtabak bereitgestellt werden.

Absatzes 1 Nr. 3
Einfache Geräte sind mechanische, von Hand zu
bedienende Geräte zum Drehen oder Stopfen von
Zigaretten, die sich nicht zur gewerblichen Her-
stellung von Zigaretten eignen.

Quelle: Drittes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen*) Vom 9. Dezember 2006
https://www.google.de/#q=site:www.bgbl.de+bgbl106s2830.pdf

Ist doch schon interessant wie wir immer wieder auch in so unwichtigen Bereichen bevormundet werden sollen.
Irgendwie wurde darüber aber auch nie groß geredet.

Wie ist eure Meinung zu diesem Verbot des Verkaufs von elektrischen Zigarettenstopfmaschine an Privatpersonen.

Grüße
Lothar

Über Kommentare würde ich mich freuen Tweets Likes und Google + Teilungen ebenfalls.

Eure Kommentare zur Gesetzeslage über die Elektrische Zigarettenstopfmaschine

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8 Kommentare

  1. Hallo zusammen,
    ich denke auch, dass es verboten ist. Aber ich kann dir auch keine Rechtsberatung anbieten und da wärst du schon mit einer kurzen Nachfrage bei dem Rechtsanwalt deines Vertrauens besser aufgehoben. In BRD ist ja vieles verboten und da kann man höchstens die Gesetze einsehen, wenn man es ganz richtig machen will.

  2. Ist das Deine Geschäftsidee. Nicht schlecht.
    Leider habe ich da keine Antwort darauf, ich könnte mir aber vorstellen das dies auch verboten ist.
    Da wirst Du wahrscheinlich einen Anwalt fragen müssen oder bei Gewerbeamt oder IHK

    Halt uns auf dem Laufenden wenn Du was darüber weißt. Ich bin neugierig 🙂
    Grüße
    Lothar

  3. Dann ist es also auch die Dienstleistung Zigaretten zu stopfen verboten?!? Mal angenommen ich hätte eine Maschine die in kürzer Zeit mehrere Zigaretten stopfen könnte. Der Kunde würde die Hüllen und den den Tabak selber mitnehmen. Wäre es dann auch verboten die Zigaretten für den Kunden für einen gewissen Geldbetrag zu füllen?

  4. Genau das finde ich auch von daher für mich nicht nachvollziehbar warum sich Politiker ernsthaft mit solchen Nebensächlichkeiten beschäftigen.
    Kann man sowas nicht auch mal in Erfahrung bringen mit was so eine Gesetzesänderung begründet ist?

  5. Ich bin ein aktiver Raucher und hätte gern mal so eine Maschine. Da würde ich auch gerne die Zigis stopfen lassen. Für mich ist das unverständlich, warum diese Stopfmaschine verboten wurde. Ich wäre definitiv dafür. Was ist schon dabei, wenn man für sich selbst stopft. Gewerblich gesehen, ist das vll. eine andere Sache, aber für den privaten Nutzen wäre doch nichts dabei, finde ich :).

  6. Rauche zwar seit einem knappen Jahr nicht mehr, aber das ist mir auch klar warum Elektrische Zigarettenstopfmaschine verboten ist.
    Schwarz Steuen and Co. (selbstproduktion im Keller)

    LG
    Viktor

  7. Ein bisschen müsste Dir da aber schon einfallen 🙂
    Warum findest Du das Krass? Ist doch völlig normal für unser Land.

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